Nutzenübergabe der Heiztechnik
Wie andere technische Systeme werden Heizsysteme durch einen Vergleich von Nutzen und Aufwand beurteilt. Der Nutzen einer Heizanlage besteht darin, in den Räumen des Gebäudes für die Bewohner thermisch behagliche Zustände zu schaffen. Als „thermisch behaglich" ist hier der über die „empfundene Behaglichkeit" (z.B. nach DIN EN 7730) hinausgehende anlagentechnisch herstellbare Referenzzustand mit gleichen Oberflächen- und Lufttemperaturen und vernachlässigbaren Luftgeschwindigkeiten gemeint. Auf diesen Referenzzustand hat bereits Rietschel hingewiesen, der 1902 feststellt: „Die vollkommenste Heizungsanlage würde diejenige sein, die an jeder Stelle eines Wärmeverlustes einen gleich großen Wärmeersatz zu liefern im Stande wäre".
Dabei muß voraussetzungsgemäß die abgegebene Heizleistung des Heizsystems stets so groß sein, dass die Behaglichkeitserwartungen erfüllt werden. Neben örtlichen Vorgaben muss auch abgestimmt auf die zeitlichen Vorgaben das jeweilige Behaglichkeitsdefizit ausgeglichen werden. Hierbei ist ausschlaggebend, ob die von der Heizfläche an den Raum abgegebene Wärme im Aufenthaltsbereich wirksam wird, also genutzt werden kann. Der Vorgang, Wärme so zu übergeben, dass sie mit dem Erwärmen der Raumluft und der Raumoberflächen nach den zeitlichen und örtlichen Vorgaben im Umfeld der Nutzer als eigentlicher Nutzen auftritt, wird daher als Nutzenübergabe bezeichnet. Die Nutzenübergabe unterscheidet sich somit von der bloßen Wärmeübergabe, da sie zwischen der nutzbaren und der nicht nutzbaren Wärme unterscheidet. Jede Unvollkommenheit bei der Nutzenübergabe führt nach einem Vorschlag von Ast daher zu einem über den Bedarf hinausgehenden Aufwand.
Die Abweichung der Wärmeabgabe der Heizanlage vom vorgegebenen Heizlastverlauf ist abhängig vom Heizlastverlauf des beheizten Gebäudes, vom dynamischen Betriebsverhalten der Heizanlage und dem Nutzerverhalten.